Mietbedingungen

Villa Schwalbe, Strandweg 4, 18119 Rostock-Warnemünde:

1. Vertragsabschluß
Zwischen dem Mieter und Vermieter der Ferienwohnung wird ein Mietvertrag abgeschlossen.

2. Zahlung
Der Mietvertrag ist binnen 7 Tagen unterzeichnet per Fax oder Post zurückzusenden. Nach Abschluss des Mietvertrages hat innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises zu erfolgen. Die Restzahlung ist am Anreisetag fällig. Bei Reservierung innerhalb von 21 Tagen vor Mietbeginn, ist der komplette Rechnungsbetrag am Anreisetag fällig. Die Zahlung am Anreisetag erfolgt in bar.

3. Mietdauer
Die Mietdauer ist durch den Mieter und Vermieter im Mietvertrag festgelegt. Die Ankunft am Anreisetag erfolgt ab 15.00 Uhr. Die Mietzeit endet am Abreisetag um 10.00 Uhr.

4. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Vertrages. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als Personen.

5. Kurtaxe
Die Kurtaxe ist bei der Anreise, zusammen mit der Rechnung, zu begleichen. Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Von der Kurabgabe befreit sind EinwohnerInnen und deren Angehörige aus Rostock, Personen die sich geschäftlich in Rostock aufhalten, Schwerbehinderte Menschen und deren Begleitperson. Ermäßigt sind Jugendliche, Studenten und Behinderte.

6. Extraleistungen
Folgende Leistungen sind im Preis inklusive: Bettwäsche und Handtücher, Kinderbett und Kinderstuhl, Strom und Wasser sowie Heizung

7. Parkplatz
Jede Wohnung besitzt nur einen Stellplatz für einen PKW. Nicht jeder Parkplatz hat einen freien Zugang, somit ist es erforderlich, dass die PKW-Schlüssel hinterlegt werden müssen. Für eventuelle Beschädigungen der Fahrzeuge, Einbrüche oder Diebstahl auf dem Grundstück des Vermieters wird keine Haftung übernommen.

8. Mietvertragsänderungen
Änderungen können, sofern sie noch möglich sind, nur durch Änderung des Mietvertrages erfolgen. Änderungserklärungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts seitens des Mieters wird die Anzahlung einbehalten. Erfolgt der Rücktritt des Mieters 6 Wochen vor Mietbeginn werden 50% der vereinbarten Mietsumme einbehalten. Erfolgt der Rücktritt des Mieters 3 Wochen vor Mietbeginn bleibt er für 80 % der vereinbarten Mietsumme haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung zu den gleichen Konditionen während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Der Mieter hat aber das Recht einen Nachmieter zu stellen, der seine vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie bei uns erhalten können. Reist der Mieter vor dem vertraglichen Mietende ab, aus Gründen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, so steht dem Vermieter die gesamte Mietsumme zu.

9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume samt Einrichtungen und technischen Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, sowie alle durch ihn, einen Mitmieter oder evtl. durch Haustiere verursachte Schäden anzuzeigen und zu ersetzen. Das Rauchen in den Ferienwohnungen ist nicht gestattet. Haustiere sind nur nach eindeutiger Vereinbarung mit dem Vermieter zulässig. Anfallender Müll ist gemäß dem Müllkonzept zu trennen und in den dafür bereitgestellten Mülltonen zu entsorgen.

10. Mängel und Abhilfe
Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter muss die Mängel unverzüglich dem Vermieter melden, damit die Mängel überprüft und beseitigt werden können. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag dem Vermieter zu übergeben.

11. Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters. Der Mieter haftet für eine nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der technischen Geräte (Geschirrspüler, E-Herd etc.). Innerhalb des Hauses und des Grundstückes haften Eltern für ihre Kinder.

12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Rostock


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Kontakt

Villaschwalbe
Strandweg 4, 18119 Warnemünde
Tel.: 0381-403390, Mobil: 0163-5884003, Fax: 0381-4033926
info@villaschwalbe.de

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